Konsularische Registierung

Die Staatsangehörigen der Republik Armenien, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, sind verpflichtet, sich in der Auslandsvertretung der Republik Armenien konsularisch registrieren zu lassen.

Die armenischen Staatsangehörigen, die in Besitz eines deutschen, befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels und in Deutschland angemeldet sind, müssen sich bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien in Berlin konsularisch registrieren lassen.

Für die konsularische Registrierung sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • ausgefülltes Formular mit einem aktuellen Passbild an vorgesehener Stelle
  • Originalpass
  • ausreichend frankierter Briefumschlag für die Rücksendung per Einschreiben
  • Nachweis über die entrichtete Konsulargebühr
  • Hinweis zur konsularischen Registrierung in armenischer Sprache

Bei der persönlichen Einreichung der Unterlagen kann die konsularische Registrierung am gleichen Tag erfolgen.

Bei der Beantragung auf dem Postweg rechnen Sie ca. 5 - 7 Werktage dazu.

Die konsularische Registrierung erfolgt für einen befristeten Zeitraum und muss nach Ablauf rechtzeitig verlängert werden.

Die konsularische Registrierung, die für den ständigen Wohnsitz im Ausland erteilt worden ist, bedarf keiner Verlängerung.

Die Gebühren für die konsularische Registrierung sind auf das Konto der Botschaft der Republik Armenien in Berlin zu überweisen:

Commerzbank BERLIN, BLZ 100 400 00, KTO. - NR. 260 75 7000