Die Staatsangehörigen der Republik Armenien, die sich länger als sechs Monate im Ausland aufhalten, sind verpflichtet, sich in der Auslandsvertretung der Republik Armenien konsularisch registrieren zu lassen.
Die armenischen Staatsangehörigen, die in Besitz eines deutschen, befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitels und in Deutschland angemeldet sind, müssen sich bei der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Armenien in Berlin konsularisch registrieren lassen.
Für die konsularische Registrierung sind folgende Unterlagen einzureichen:
Bei der persönlichen Einreichung der Unterlagen kann die konsularische Registrierung am gleichen Tag erfolgen.
Bei der Beantragung auf dem Postweg rechnen Sie ca. 5 - 7 Werktage dazu.
Die konsularische Registrierung erfolgt für einen befristeten Zeitraum und muss nach Ablauf rechtzeitig verlängert werden.
Die konsularische Registrierung, die für den ständigen Wohnsitz im Ausland erteilt worden ist, bedarf keiner Verlängerung.
Die Gebühren für die konsularische Registrierung sind auf das Konto der Botschaft der Republik Armenien in Berlin zu überweisen: