Die meisten Deportiertenkonvois zogen 1915 durch die nordsyrische Metropole Aleppo. Gestützt auf dortige Umfragen unter den Deportierten gelangte die deutsche Botschaft Konstantinopel schon Anfang Oktober 1916 zu folgender Hochrechnung:
„(…) wenn man nun die Gesamtzahl der türkischen Armenier auf 2 ½ und die Zahl der Verschickten auf 2 Millionen veranschlagt und dasselbe Verhältnis zwischen Überlebenden und Um-gekommenen wie bei den Waisen der Schwester [Beatrix]Rohner annimmt, so gelangt man zu einer Zahl von über 1 ½ Millionen von Umgekommenen und rund 425000 Überlebenden. Die bisherigen Schätzungen der Umgekommenen bewegten sich zwischen 800.000 und 1 Million und scheinen nach vorstehendem nicht übertrieben.“
Weitere Hunderttausende Armenier starben bei Massakern, an Seuchen und Entbehrungen infolge der türkischen Invasionen in den Transkaukasus (1918, 1920) sowie während der - in der Türkei so genannten - Befreiungskriege 1920-1922, so dass die Gesamtzahl armenischer Opfer im Zeitraum 1915 bis zur Gründung der Republik Türkei etwa zwei Millionen beträgt.
Und doch bildet die Vernichtung der Armenier nur eine Facette der Monoethnisierung des türkischen Herrschaftsgebiets. Rudolph J. Rummel, der Begründer der vergleichenden Genozidforschung, geht davon aus, dass
„(…) zwischen 1900 und 1923 (…) verschiedene türkische Regime zwischen 3.500.000 bis über 4.300.000 Armenier, Griechen, Nestorianer und andere Christen getötet (haben).”
In seinem Standardwerk Death by Government (1994; dt. Demozid – der befohlene Tod, 2004) gab Rummel die Gesamtzahl der Opfer des armenischen und griechischen Genozids der Türkei mit 2.449.000 Millionen an, davon 2.102.000 Armenier, davon wiederum 1.487.000 armenische Opfer der Jungtürken und 614.000 Opfer der von Mustafa Kemal geführten Nationalisten. Das Ökumenische Patriarchat zu Konstantinopel verzeichnete 750.000 griechische Opfer von Massakern und Todesmärschen unter den Jungtürken; gegenwärtige griechische Forscher nennen Gesamtopferzahlen im Zeitraum 1912-1923 von bis zu 1,5 Millionen (Vgl. Tsirkinidis, Harry: Der Völkermord an den Griechen Klein-asiens 1914-1923. In: Verfolgung, Vertreibung und Vernichtung der Christen im Osmanischen Reich 1912-1922. Münster 2004, S. 172 f.).
Kirchliche Vertreter der syrischen Kirchen gingen bei der Pariser Friedenskonferenz (1919) von einer Viertelmillion aramäischsprachiger Opfer in den Jahren 1915-18 aus, während sich heutige Schätzungen auf eine halbe Million belaufen.
Billigend nahmen die Urheber und Organisatoren des Völkermords in Kauf, dass sich die osmanische Bevölkerung bei den oft typhuskranken armenischen Deportierten ansteckte. Der österreichische Militärbevollmächtigte Joseph Pomiankowski schrieb in seinen Erinnerungen (1928):
„Die aller Reinigungsmöglichkeiten und jeder Hygiene ermangelnden armenischen Karawanen waren Träger und Verbreiter von Krankheits-keimen, es brach infolgendessen in denen von ihnen durchzogenen Gegenden eine allgemeine Flecktyphusepidemie aus, an welcher mindestens eine Million Mohammedaner zugrunde ging. Dies war die Rache der hingemordeten Armenier an ihren Henkern!“
Auch die Leichenbeseitigung wuchs sich zum hygienischen Problem aus: Obwohl die Regierung unter der Aufsicht eines Dr. Tevfik Rüştu Aras und in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium eine Kommission eingesetzt hatte, die dafür zu sorgen sollte, dass die zahllosen Leichen in Massengräbern oder Brunnen mit Kalk bedeckt wurden , blieben viele Tote unbeerdigt. Folglich füllten sich Brunnen, Zisternen, Flüsse und schließlich das gesamte Trinkwassersystem mit verwesenden Leichen. Geier, Schakale und Hunde, deren Zahl 1915 stark zunahm, bildeten oft die einzigen „Bestatter“.
Im Unterschied zur griechisch-orthodoxen Bevölkerung des Osmanischen Reiches besaßen die Armenier keinen Schutzstaat. Die türkisch-nationalistische Vernichtungspolitik traf sie daher mit ungebremster Wucht und inmitten eines Weltkrieges, der die Aufmerksamkeit der alliierten Kriegsgegner der Türkei auf Europa lenkte. Das Osmanische Reich bildete dagegen einen, von Europa aus gesehen, Nebenkriegsschauplatz.
Zwar hatten Frankreich, Großbritannien und Russland am 24. Mai 1915 in einer gemeinsamen Note gegen die “neuerlichen Verbrechen gegen die Menschheit und Zivilisation“ protestiert und der Regierung des Osmanischen Reichs angedroht, sie nach Kriegsende dafür zur Verantwortung zu ziehen, aber ein internationales Tribunal scheiterte an den Einzelinteressen der Alliierten. Zwar richtete die osmanische Regierung 1919 Militärische Sondergerichtshöfe ein, doch deren Prozesse gegen die Mitglieder des Kriegskabinetts und diverse regional Verantwortliche wurden in den meisten Fällen in Abwesenheit geführt. Die meisten Angeklagten hatten sich noch vor der offiziellen Kriegskapitulation ins Ausland flüchten können, hauptsächlich nach Berlin. Zweifach lehnte das deutsche Außenministerium die Auslieferung Talat Paşas in seine Heimat ab. Talat hatte als Innenminister (1913-Januar 1917) neben dem Kriegsminister Enver Hauptverantwortung für die Vernichtung der Armenier getragen. 1921 und 1922 erschossen darum armenische Rächer in Konstantinopel, Berlin und Tbilissi die bei den so genannten Unionistenprozessen zum Tode verurteilten, doch landesflüchtigen Talat, Cemal, Bahaeddin Şakır, Cemal Azmi und andere. Zwei armenische Attentäter – Soromon Tehlerjan (Berlin) sowie Missak Torlakjan (Konstantinopel) – wurden gerichtlich wegen Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen.
Einen souveränen armenischen Staat, in dem die Völkermörder vor ein Ge-richt hätten gestellt werden können, gab es seit 1921 nicht mehr.